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   RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41   

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RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41 (https://dejure.org/1942,259)
RG, Entscheidung vom 10.03.1942 - 1 D 442/41 (https://dejure.org/1942,259)
RG, Entscheidung vom 10. März 1942 - 1 D 442/41 (https://dejure.org/1942,259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes zu überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 82
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Die abweichende Auffassung (vgl. RGSt 76, 82, 86/87; Maurach, Dt. Strafrecht Besond.Teil 2.Aufl.1956 S.277) überträgt Grundsätze, nach denen Ursachenzusammenhänge in der äußeren Natur beurteilt zu werden pflegen, zu Unrecht auf geistige Vorgänge im Innern des Menschen.
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Diese Fälle werden ausschließlich durch § 265 Abs. 4 StPO getroffen; mit dieser Vorschrift erfaßt der Gesetzgebers insoweit über den Rahmen des § 265 Abs. 1 bis 3 StPO hinausgreifend, alle Vorkommnisse einer bloß veränderten Sachlage und bestimmt, daß das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Hauptverhandlung auszusetzen habe, falls dies infolge der veränderten Sachlage zur genügenden Vorbereitung der Anklage oder der Verteidigung angemessen erscheint (vgl. hierzu BGHSt 8, 92; RGSt 76, 82, 85).

    Schon das Reichsgericht hat sich zu dem Grundsatz bekannt, daß der Angeklagte im Urteil nicht mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes überrascht werden dürfe; er müsse vielmehr auf neue Tatsachen soweit vorbereitet werden, daß er Anlaß habe, sich dazu ausreichend zu äußern (RG JW 1928, 820; RGSt 76, 82, 85).

  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

    Das Urteil darf den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (im Anschluß an RGSt 76, 82; BGHSt 8, 92).

    Das Gericht darf einen Angeklagten aber nicht im Urteil mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes "überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung - mindestens einer früheren Hauptverhandlung - so weit vorbereitet worden ist, daß er Anlaß gehabt hätte, sich dazu ausreichend zu äußern" (RGSt 76, 82, 85; RG JW 1928, 820; vgl. auch BGHSt 8, 92, 97) [BGH 28.06.1955 - 5 StR 646/54].

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Da der Notwendigkeit einer Unterrichtung des Angeklagten über die Veränderung der tatsächlichen Grundlage, wie schon RGSt 76, 82 betont hat, auch der Gedanke der Aufklärungspflicht zugrunde liegt und die Einlassung des Angeklagten eine wichtige Quelle zur Erkenntnis des Sachverhalts ist, erscheint es auf jeden Fall unerläßlich, daß der Angeklagte von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächlichen Gesichtspunkt befragt wird.
  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 366/57

    Rechtsmittel

    Die abweichende herkömmliche Auffassung (vgl. z.B. RGSt 76, 82, 86) überträgt Grundsätze, nach denen Ursachenzusammenhänge in der äußeren Natur beurteilt zu werden pflegen, auf Vorgänge im Innern des Menschen.
  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 345/63

    Erforderlichkeit der ununterbrochenen Anwesenheit desselben Beamten der

    Um die gerichtliche Anrechnung von Untersuchungshaft (§ 60 StGB; RGSt 52, 190 ff; 76, 82, 88)hat es sich hier nicht gehandelt.
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 118/59

    Rechtsmittel

    Bestrafung im Sinne des § 244 StGB ist nicht der Vollzug der Untersuchungshaft, sondern der Urteilsspruch über ihre Anrechnung als Strafverbüßung (RGSt 76, 82, 88).
  • BGH, 11.09.1958 - 2 StR 323/58

    Rechtsmittel

    Bestrafung im Sinne des § 244 StGB ist nicht der Vollzug der Untersuchungshaft, sondern der Urteilsspruch über ihre Anrechnung als Strafverbüßung (RGSt 76, 82, 88).
  • BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61

    Verurteilung wegen Betrugs und Vergehens gegen das Rennwettgesetz und

    Eine Irrtumserregung ist nicht nur dann Ursache einer Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB, wenn sie die alleinige oder die hauptsächliche Bedingung für ihre Vornahme ist, sondern auch dann, wenn sie überhaupt eine Bedingung ist, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne daß die Vermögensverfügung entfallen müßte (RGSt 76, 82, 87).
  • BGH, 17.07.1962 - 5 StR 249/62

    Rechtsmittel

    Die Revision beruft sich daher zu Unrecht auf die Entscheidung RGSt 76, 82.
  • BGH, 17.03.1961 - 4 StR 64/61

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren -

  • BGH, 21.10.1952 - 2 StR 722/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 174/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1955 - 1 StR 31/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.11.1952 - 2 StR 592/52

    Rechtsmittel

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